• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Zustandekommen des Auftrags / Schriftform

Angebote, in schriftlicher oder in mündlicher Form, sind bis zur Vorlage der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer freibleibend. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags.

2. Verbindlichkeit von Vertragsunterlagen / Urheberrecht

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Übergang der Gefahr

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von uns nach billigem Ermessen bestimmt, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4. Preisbindung, Preisanpassung

Der Auftragnehmer hält sich an den vertraglich vereinbarten Preis 4 Monate lang gebunden. Sofern der Auftragnehmer eine längere Liefer- oder Ausführungsfrist nicht zu vertreten hat, ist dieser berechtigt, nach billigem Ermessen auf Grundlage seiner Kalkulation für gestiegene Material- sowie Lohn und Lohnnebenkosten und auch der Mehrwertsteuer, einen neuen Preis mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dieses Recht auf Preisanpassung gilt auch für Dauerschuldverhältnisse.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend - um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.

6. Lieferfristen

Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Siehe auch Punkt 9. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist.

7. Gewährleistung für Verbraucher

a) Lieferung neu hergestellter Waren
Wir gewährleisten ab Lieferungstag handelsübliche Beschaffenheit der Liefergegenstände auf die Dauer von 2 Jahren nach den Gewährleistungsgrundsätzen des Kaufrechts, mit der Maßgabe, dass von uns zu vertretene Material- und Herstellungsmängel unentgeltlich behoben werden. Erst nach zweimaligem Scheitern des Versuches der Mängelbehebung kommt das Minderungs- oder Wandlungsrecht in Betracht. Konstruktionsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Geräte und Maschinen, für die Garantiescheine ausgegeben wurden, gilt der Inhalt derselben. Für Bauleistungen und Sonderkonstruktionen gilt zum beiderseiten Interessenausgleich die Verdingungsordnung für Bauleistungen- VOB Teil B, die in der neuesten Fassung übergeben wurde.
b) Lieferung gebrauchter Waren
Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert. Der Anspruch auf Rücktritt bleibt ausgeschlossen.

8. Gewährleistung bei Unternehmen

Bei Verträgen mit Unternehmen gilt die Gewährleistung für Verbraucher mit der Abweichung, dass bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB darstellen, die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Der Anspruch auf Rücktritt bleibt ausgeschlossen.

9. Beschränkung von Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gem. § 280 BGB, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Verbraucher und Unternehmer als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben ebenso unberührt, wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Lieferfristen

Zwischenzeitliche Auftragsänderungen können die Lieferfristen entsprechend verlängern. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt und Vorkommnissen, die wir nicht zu vertreten haben. Rücktritt von der Lieferung, bedingt durch höhere Gewalt, ist von unserer Seite aus möglich.

11. Montagen

Montagen nach Lieferungen gelten als separate Werkverträge, für die nicht diese AGB, sondern die VOB/B übergeben und vereinbart werden.

12. Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Etwaige Durckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner gemäß § 119; Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten bei Verbrauchergeschäften ist der Wohnsitz des Käufers, ansonsten der Hauptsitz des Verkäufers - Metallbau Görmann GmbH & Co. KG, Altenbeken. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Paderborn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

14. Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche, gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die Ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die genannte Adresse der Metallbau Görmann GmbH & Co. KG, Altenbeken, bzw. Rücksendung der Waren, die - nach Kundenspezifikationen - angefertigt werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warensendungen,die einen Betrag von € 40,00 übersteigen, übernimmt Metallbau Görmann die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfrei Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Metallbau Görmann die Abholung der Ware beim Verbraucher Die Abholung der Ware kann bei der Firma Metallbau Görmann, per Fax oder per E-Mail beantragt werden. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir den Einbau einzelner Komponenten durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
Metallbau Görmann GmbH & Co. KG

eigene Ausstellung

Besuchen Sie unsere Dauerausstellung im Dammweg 4 + 6 und an unserer neuen Produktionshalle in der Sebastianstr. 8.

Beide Ausstellungen sind fußläufig verbunden.

Serviceliste

  • kostenlose Beratung vor Ort (ca.50km)
  • anschließende Angebote einschließlich Zeichnungen, auch kostenlos
  • eigene Herstellung und Montage von ALU-Terrassendächern, ALU-Sommer- & Wintergarten (ausgestellt) , Stahlarbeiten einschließlich Geländer, Windschutz
  • eigene Fertigung von ALU-Glas-Schiebeelemente als Wind- und Wetterschutz
  • Sonnenschutz (Ausstellung), Fachhandel für "markilux-Produkte" mit Montagen
  • Gewächshäuser mit besonderer Beratung und Montage, Ausstellung "Dammweg" durchgehend geöffnet
  • individuelle Produkte der Hersteller Hoklartherm & KGT-GmbH für Terrasse und Garten werden von uns seit über 20 Jahren angeboten und montiert
  • Online-Shop
  • Bequeme Parkmöglichkeiten: Sebastianstr. 8

Über uns

“Wir sind ein kleines, engagiertes Team im Bereich Metallbau, spezialisiert auf Produkte für den Garten, die Terrasse und den Balkon.” sagt Jürgen Görmann. “In unserer neuen Produktion fertigen wir Wintergärten, Terrassendächer und Gewächshäuser für den Großraum Paderborn und angrenzende Kreise. Die individuelle Beratung und Anfertigung mit eigener Montage und unser Service machen den Unterschied. ”

 

Sebastianstraße 8
     33184 Altenbeken-
     Schwaney

05255 21698-0

05255 21698-99

kontakt@goermann.com

Mo-Fr: 7.00 - 16.30 Uhr

 


 

idealo.de

 

Unsere Partner

  • client
  • client
  • client
  • client
  • client
  • client
  • client
  • client