|
Wer rechtzeitig und sorgfältig plant, kann sich schon bald im eigenen Wintergarten entspannen.... Der erste Schritt führt zum zuständigen Bauamt, wo im Rahmen einer Bauvoranfrage alle baurechtlichen Fragen geklärt werden können:
- Wie darf das Grundstück bebaut werden?
- Welche Bauform ist vorgeschrieben?
- welche Grenzabstände sind einzuhalten
- Wie liegen die Baugrenzen?
Achtung: Im Bebauungsplan können Einschränkungen hinsichtlich Dachneigung, Farbe und Außenmaß vorgegeben sein. Was nicht jeder weiß: Wintergärten sind genehmigungspflichtig und sollen genauso sorgfälltig geplant und konstruiert werden wie ein konventioneller Anbau. Dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Erstellen Sie vorab eine Liste mit Ihren Wünschen hinsichtlich
Gestaltung - Standort - Belüftung - Heizung - Nutzung - Glasart - Beschattung - Beleuchtung
|